DATENSCHUTZ FÜR START-UPS - Warum Sie ab Stunde 1 Compliance mitdenken sollten

04.11.2025

Illustration zu „Datenschutz für Startups“: Eine Person steht auf einem Hügel und blickt in eine wolkige, weiße Fläche vor violettem Himmel, in der rechts ein großes orangefarbenes Raketen-Symbol startet. Um die Figur sind skizzenhafte Diagramme, Leitungen und kleine Fabrik-/Büro-Icons angedeutet; links eine orange Sonne hinter Wolken, rechts ein kleines Briefumschlag-Symbol.

Gründen mit Fokus – und mit Verantwortung: Wer heute ein Start-up aufbaut, denkt an Markt, Finanzierung, Produktentwicklung. Datenschutz? Leider oft ganz hinten auf der Liste. Dabei gilt: Datenschutz ist keine Kür, sondern Pflicht – und mehr noch: ein echter Wettbewerbsvorteil.

In diesem Beitrag zeigen wir, was Start-ups beim Thema Datenschutz beachten müssen – und wie Sie mit dem Privacy STARTUp-Paket von DataFreshup sofort rechtssicher sauber durchstarten.


WARUM DATENSCHUTZ AB GRÜNDUNG ZÄHLT – UND NICHT ERST SPÄTER

Ab dem Moment, in dem Sie personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. E-Mail-Adressen, IP-Adressen, Bewerbungen), greifen die Anforderungen der:

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

  • KDG (Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz) – für kirchliche Einrichtungen, Träger:innen oder Unternehmen in kirchlicher Trägerschaft.

RISIKEN BEI NICHTBEACHTUNG:

  • Bußgelder gemäß Art. 83 DSGVO / § 51 KDG

  • Abmahnungen oder Imageschäden

  • Blockierte Partnerschaften oder Finanzierungsrunden

🎯 Datenschutz von Anfang an bedeutet: Vertrauen, Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit.

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WAS START-UPS KONKRET UMSETZEN MÜSSEN (DSGVO + KDG)

Thema

DSGVO

KDG

Warum es wichtig ist

Rechtsgrundlagen

Art. 6 DSGVO

§ 6 KDG

Jede Verarbeitung braucht eine rechtliche Grundlage (z. B. Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse).

Informationspflichten

Art. 13–14 DSGVO

§ 15 KDG

Wer verarbeitet, muss transparent informieren – z. B. per Datenschutzinformation für jede Betroffenengruppe.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Art. 30 Abs. 1 DSGVO

§ 31 Abs. 1 KDG

Pflicht für Verantwortliche – auch kleine Start-ups, wenn regelmäßig verarbeitet wird.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Auftragsverarbeiter

Art. 30 Abs. 2 DSGVO

§ 31 Abs. 2 KDG

Pflicht für Auftragsverarbeiter – auch kleine Start-ups, z. B. wenn als IT-Admin oder Webagentur gearbeitet wird.

Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Art. 32 DSGVO

§ 26 KDG

Schutz durch Technik & Organisation – z. B. Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung.

Auftragsverarbeitung

Art. 28 DSGVO

§ 29 KDG

Vertrag mit allen Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten.

Einwilligungen

Art. 7 DSGVO

§ 8 KDG

Müssen freiwillig, eindeutig, dokumentiert & widerrufbar sein.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Art. 35 DSGVO

§ 35 KDG

Wenn Verarbeitungen hohe Risiken bergen – z. B. Nutzung Office 365, KI Nutzung, Gesundheitsdaten oder Profiling.

Betroffenenrechte

Art. 12–22 DSGVO

§ 17 ff. KDG

Auskunft, Löschung, Widerspruch, Übertragbarkeit etc. – Prozesse müssen etabliert sein.

Meldung von Datenschutzverletzungen

Art. 33–34 DSGVO

§ 33–34 KDG

Innerhalb 72 Stunden an die Aufsichtsstelle – Pflicht bei Datenschutzverstoß.

Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

Art. 37 DSGVO

§ 36 KDG

Pflicht ab 20 Personen (DSGVO) oder 10 Personen (KDG) mit dauerhafter Datenverarbeitung oder bei „sensiblen Daten“.

📘 Tipp: In unserem Paket Privacy STARTUp sind alle notwendigen Maßnahmen integriert – DSGVO- & KDG-konform.

 

IHRE ALL-IN-ONE LÖSUNG: PRIVACY STARTUP VON DATAFRESHUP

Perfekt für junge Unternehmen – auch in kirchlicher Trägerschaft:

Modul

Inhalt

Rechtsgrundlage

VVT

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Art. 30 DSGVO / § 31 KDG

TOMs

Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren

Art. 32 DSGVO / § 26 KDG

AVV

Auftragsverarbeitungsvertrag / Vertraulichkeit

Art. 28 DSGVO / § 29 KDG

DSFA

Datenschutz-Folgenabschätzung (optional)

Art. 35 DSGVO / § 35 KDG

Informationspflichten

Datenschutzhinweise für Website, Kommunikation

Art. 13 ff. DSGVO / § 15 ff. KDG

WebCompliance Check

Prüfung Website / Social Media auf DSGVO-Konformität

TMG/TTDSG / KDG-konform

Software

Privacy Essential Edition (Datenschutzmanagement)

Consent Management

WebCare MORE – Cookie- & Consent-Tool

§ 25 TTDSG + KDG & KDG-DVO-Anforderungen

Sonderpreis für Start-ups:
Gültig für Unternehmen ≤ 5 Jahre & max. 20 MA
Auch für kirchliche gGmbHs, Vereine oder Initiativen geeignet.


DATENSCHUTZ-KNOW-HOW FÜR START-UPS: IHRE SOFORT-CHECKLISTE

BEANTWORTEN SIE DIESE FRAGEN MIT „JA“?

  • Habe ich mit allen Dienstleistern einen AVV abgeschlossen (Art. 28 DSGVO / § 29 KDG)?

  • Gibt es ein Einwilligungsmanagement z. B. für Cookies oder Newsletter (Art. 7 DSGVO / § 8 KDG)?

  • Habe ich ein vollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO / § 31 KDG)?

  • Wie sehen meine Technisch organisatorischen Maßnahmen aus und sind diese dokumentiert und risikoorientiert (Art. 32 DSGVO/§ 26 KDG)?

  • Sind die Betroffenenrechte organisatorisch abgesichert (§ 17 ff. KDG)?

  • Liegt eine Datenschutz Folgenabschätzung (DSFA) vor – falls notwendig (Art. 35 DSGVO/§ 35 KDG)?

  • Ist unsere Datenschutzerklärung der Website sowie die für alle weiteren Betroffenen vollständig (Art. 13 ff. DSGVO/§ 15 ff. KDG)?

  • Haben wir Mitarbeitende zum Datenschutz geschult (Art. 32 Abs. 4 DSGVO/§ 26 Abs. 5 KDG)?

❗Wenn Sie 1–2 Fragen mit „Nein“ beantworten: Besteht Handlungsbedarf.


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Wer heute gründet, sollte Datenschutz direkt mitdenken, das erspart Zeit, Geld und Nerven.

Das Privacy STARTUp-Paket bietet:

✔️ Rechtssicherheit nach DSGVO & KDG
✔️ Alle Pflichtdokumente inklusive
✔️ Beratung + Software + Consent-Management

✔️ Betreuung bei allen Fragen rund um Datenschutz während der gesamten Laufzeit
✔️ Perfekt für junge Unternehmen (≤ 5 Jahre, ≤ 20 MA)

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📧 info@datafreshup.de